Prüfung von Arbeitsmitteln

Regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln sollen sicherstellen, dass gefahrbringende Mängel daran schon im Vorfeld erkannt werden und durch fachgerechte Instandsetzung beseitigt werden.

Die Prüfung durch befähigte Personen (ehemalige Bezeichnung „Sachkundige“) ist erstmalig vor Einsatz der Arbeitsmittel durchzuführen, danach dann regelmäßig. Die Notwendigkeit zur Prüfung und die Fristen bis zur nächsten Wiederholung ergeben sich aus Vorschriften und Regeln des Gesetzgebers und der Unfallversicherungsträger (Unfallkassen und Berufsgenossenschaften).

Durch Audits zum Thema „Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ wird festgestellt, ob die externen und internen Regeln eingehalten werden und ob die unternehmenseigenen Prozesse und Abläufe den Richtlinien und vorgegebenen Standards entsprechen. Audits gehören in der Regel zum Qualitätsmanagement in den Betrieben. Sie werden von speziell dafür qualifizierten Auditoren durchgeführt und dokumentiert. Eine Integration des Arbeitsschutzes in vorhandene Managementsysteme ist anzustreben.