Arbeitsschutzgesetz

Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit –kurz Arbeitsschutzgesetz- setzt die europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG in deutsches Recht um.

Ziel des ASiG ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Kernpunkt des ASiG ist die Gefährdungsbeurteilung. Jedes Unternehmen mit einem Mitarbeiter oder mehr ist verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.