BRANDSCHUTZ

Beratung/Stellung von Brandschutzbeauftragten

Grüße von Wilma und Fred!

Schon in der Steinzeit, als sich unsere Vorfahren das Feuer zu Nutze machten, war die Verhütung von Bränden in Busch, Savanne und in der heimischen Höhle ein Dauerbrenner.

Wohingegen es in grauer Vorzeit relativ einfach war – „Wilma“ hütete wachsamen Blickes das Herdfeuer, während „Fred“ seinen täglichen Betriebsamkeiten nachging – ist der vorbeugende Brandschutz  rund 40.000 Jahre später durchaus komplexer.

Das Prinzip jedoch bleibt das Gleiche: Ihr Sachversicherer, der Gesetzgeber und auch Ihre Unfallversicherung fordern unter bestimmten baulichen Aspekten sowie betrieblichen Umgebungsbedingungen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.

Zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten gehören gemäß DGUV Information 205-003 u.a.

  • Mitwirkung bei der Ermittlung der Brand- und Explosionsgefahren
  • Beratung und Mitwirkung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Brand- und Explosionsrisiken
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Brandschutzordnungen gem. DIN 14096
  • Beratung bei der Umsetzung behördlicher Vorgaben und Anforderungen der Feuerversicherer
  • Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätte mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Mitwirkung bei Erstellung und Umsetzung des betriebseigenen Brandschutzkonzeptes
  • Teilnahme an Begehungen
  • Meldung von Mängeln und Erarbeitung von Vorschlägen zu deren Beseitigung
  • Unterstützung des Unternehmers und der betrieblichen Führungskräfte

Aufschluss über die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gibt im Wesentlichen die innerbetriebliche Gefährdungsbeurteilung, die  neben den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz auch die Vorgaben zum Brandschutz wie z.B. die Arbeitsstättenrichtlinie 2.2. zu Grunde legt.

Weitere Hinweise geben die Industriebauordnung, das Brandschutzkonzept oder die Bedingungen Ihrer Feuerversicherung.

Sie sind sich nicht sicher? Bitte nehmen Sie Kontakt auf.

Rufen Sie uns an

Telefon +49 2241 933 96-0

Ein Brandschutzbeauftragter bitte! –
volles Programm oder nur teilweise?

Brandschutzübung-2

Neben der Bestellung eines Mplus-Brandschutzbeauftragten, der Sie langfristig begleitet und vollumfänglich berät, können Sie unsere Brandschutzexperten auch im Einzelfall zu Rate ziehen, z.B.

  • bei erstmaligen oder regelmäßigen Brandschutzaudits
  • Überprüfung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
  • bei der Entwicklung oder Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen
  • beim Aufbau einer Brand- und Arbeitsschutzorganisation
  • Erstellung einer Brandschutzordnung
  • der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes bei Neu- und Umbauten
  • Stellungnahmen zu besonderen Sachverhalten, wie z.B. bauliche Erfordernisse.

Brandschutzhelfer und Co. –
die Firewall für Ihr Unternehmen

Im heutigen Informationszeitalter lassen wir unsere Daten rund um die Uhr von digitalen Brandmauern schützen. Daneben wirkt der analoge Brandschutz für Personen, Tiere und Güter teilweise noch als lebten wir im Mittelalter.

Früher legten wir einfach Steine um die Feuerstelle. Heutzutage hat  jeder Arbeitgeber – in Anbetracht der Vielzahl an technischen und menschlichen Fehlerquellen – den Brandschutz innerbetrieblich zu organisieren.

Auf der rechtlich sicheren Seite sind Sie, wenn Sie nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2 vorgehen und einzelne Beschäftigte mit Aufgaben im Brandschutz ernennen.

Nutzen Sie dazu unser ressourcenschonendes aber wirkungsvolles Ausbildungsangebot, um Ihre interne Brandschutzorganisation – Ihre  personelle Firewall – auf die Beine zu stellen.

  • Ausbildung zum Brandschutzhelfer & Auffrischung
  • Ausbildung zum Evakuierungshelfer & Auffrischung
  • Löschtrainings
  • Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Für den Fall der Fälle – Flucht und Rettung nach Plan