PRÜFUNG VON ARBEITSMITTELN

Safety first! Das ist klar. Regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln sollen sicherstellen, dass gefahrbringende Mängel daran schon im Vorfeld erkannt werden und durch fachgerechte Instandsetzung beseitigt werden.

Die Prüfung durch befähigte Personen (ehemalige Bezeichnung „Sachkundige“) ist erstmalig vor Einsatz der Arbeitsmittel durchzuführen, danach dann regelmäßig. Die Notwendigkeit zur Prüfung und die Fristen bis zur nächsten Wiederholung ergeben sich aus Vorschriften und Regeln des Gesetzgebers und der Unfallversicherungsträger (Unfallkassen und Berufsgenossenschaften).

Gleichzeitig profitieren Sie von den positiven Nebenwirkungen: Mit sicheren und geprüften Arbeitsmitteln erhöht sich deutlich die Qualität der Arbeit, die sich vor allem  in störungsfreien Abläufen zeigt.

Ein Qualitätskriterium mit Gewicht und Gegenstand jeden QM-Audits ist die Handhabung der Prüfung von  Arbeitsmitteln.  Ist eine Prüfsystematik vorhanden? Sind die Prüf-Prozesse von Neuanschaffung bis Wartung geregelt und beschrieben?

Neben Prüfung und Ausbildung befähigter Personen erhalten Sie zur Vorbereitung auf eine Zertifizierung  dazu unsere umfassende Beratung.  Bitte sprechen Sie uns an!

PRÜFUNG VON REGALANLAGEN

Ohne Gesetze und Normen geht es leider nicht; vor allem nicht bei der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit im Lager. Gerade von Regalanlagen gehen auf Grund der hohen Trag-Belastung und vermutlich häufigen Stoßeinwirkungen durch Flurförderzeuge hohe Gefährdungen aus.

Daher ist es gemäß Betriebssicherheitsverordnung (§4 BetrSichV) erforderlich, dass eine befähigte Person den Unternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung für Regale berät und dass Prüfungen der Regalanlagen durchgeführt werden. Diese Prüfungen sind vor Inbetriebnahme der Regalanlage durchzuführen, darüber hinaus in regelmäßigen Abständen und nach schädigenden Ereignissen, die die Sicherheit der Regalanlagen beeinträchtigen könnten.

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Ihre Regalanlagen werden durch unsere besonders qualifizierten Mplus-Fachkräfte für Arbeitssicherheit  gemäß den Vorgaben der Norm EN DIN 15635 geprüft. Anhand der Dokumentation können Sie die Überprüfung nicht nur nachweisen, sondern auch Rückschlüsse über mögliche Sicherheitsmaßnahmen  ziehen und diese umgehend umsetzen.

PRÜFUNG VON PSA GEGEN ABSTURZ

Dem Himmel so nah!

Bleiben wir auf dem Boden der Tatsachen, denn Arbeiten in der Höhe sind kein Rosamunde-Pilcher-Film. Sie zählen zu den Tätigkeiten mit dem höchsten Risiko tödlich oder mit schweren gesundheitlichen Folgen zu verunfallen.

Damit das Leben Ihrer Mitarbeiter nicht bei jedem Einsatz unter Absturzgefahr am seidenen Faden hängt, ist der Arbeitgeber gemäß Betriebssicherheitsverordnung (§4 BetrSichV) und DGUV Grundsatz 312-906 angehalten, die PSA gegen Absturz zu prüfen. Dabei muss er die Prüfungsintervalle entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen, mindestens aber auf eine Prüfung pro Jahr festlegen.

Sachkunde ist hier unerlässlich! Es ist zwingend erforderlich, dass eine befähigte Person die Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung durchführt. Das soll nicht nur regelmäßig sondern auch nach Ereignissen mit schädigenden Auswirkungen auf das Material erfolgen. Wie immer darf eine lückenlose Dokumentation nicht fehlen, um die Rechtskonformität nachzuweisen.

Kurzgefasst: Kein Bergdoktor wird zur Stelle sein um einen Absturz in 90 Minuten wieder zu richten. Lassen Sie Ihre PSA gegen Absturz systematisch durch unsere sachkundigen Adleraugen und qualifizierten Fingerspitzen prüfen, damit alle wieder heil unten ankommen.

Seminar-Tipp!

Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz.

Prüfung von Leitern und Tritten

Eine Leiter ohne Prüfung? Wie Formel 1 ohne Boxenstopp.

Genauso wie der Reifenwechsel zum Repertoire eines Grand Prix gehört, gehört auch die Prüfung des Arbeitsmittels Leiter oder Tritt zum Repertoire eines auf Hochtouren laufenden Betriebs.

Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel, die in den meisten Unternehmen  häufig genutzt werden. Da sie so unspektakulär alltäglich sind und annähernd in jedem privaten Haushalt vorkommen, wird gern vergessen, dass die Nutzung mit besonderen Gefahren verbunden ist.

Daher ist es gemäß Betriebssicherheitsverordnung (§4 BetrSichV) und der berufsgenossenschaftlichen DGUV Information 208-016 erforderlich, dass eine befähigte Person im Auftrag des Unternehmers diese Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen auf Funktion und Standsicherheit prüft und diese Prüfung angemessen dokumentiert.

Wie ein F1-Mechaniker-Team prüfen wir Ihre Leitern und Tritte mit äußerster Präzision und routiniertem Vorgehen. Danach können Sie guten Gewissens wieder losbrausen und am Ende ganz sicher auf dem Siegerpodest stehen.

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