Einträge von im@zpp.de

Die neue Arbeitsstättenverordnung

Die neue Arbeitsstättenverordnung
Nach langem Hin und Her ist die neue Arbeitsstättenverordnung am 3. Dezember 2016 in Kraft getreten. Die reformierte Verordnung integriert die bislang gesonderte Bildschirmarbeitsverordnung. Die Bildschirmarbeitsverordnung wurde außer Kraft gesetzt.

agbau Topthema: Gefahrstoffe auf der Baustelle

In der 4. Ausgabe 2016 berichtet die agbau über das Topthema Gefahrstoffe auf der Baustelle. Und wieder sind die Mplus – Fachautoren, unser Geschäftsführender Gesellschafter Herr Dipl.-Ing Carsten Kuschel und unser Dozent Thomas Engels wieder mit informativen Artikeln vertreten.

Defibrillatoren – DGUV I 204-010

Automatisierte Externe Defibrillatoren
In immer mehr Unternehmen wird ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) beschafft und die Mitarbeiter im Umgang mit diesem geschult. Dies ist eine gute Entwicklung, kann doch der AED die entscheidende Rettung beim „plötzlichen Herztod“, wie z.B. bei Herzkammerflimmern sein…

Die Baustelle als Gefahrenquelle – Sicherungspflicht

Pflicht der Baustellensicherung Mit einer Baustelle wird im Auftrag des Bauherrn eine Gefahrenquelle geschaffen, die es gegenüber Dritten zu sichern gilt. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht obliegt immer zunächst dem Bauherrn als Veranlasser und basiert auf dem § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach ist schadenspflichtig, „wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die […]

Hilfe, es brennt!

Feuerlöscher richtig einsetzen
Kommt es zu einem Brand im Betrieb sollte schnell und vor allem aber richtig gehandelt werden. Der Umgang mit dem Feuerlöscher ist den meisten Beschäftigten allerdings nicht ausreichend vertraut. Regelmäßige Unterweisungen zu diesem Thema sind also unerlässlich…

Reserviert einen Platz für den SiGeKo!

Mitwirkung des SiGeKo’s bereits in der Planungsphase
In vielen Fällen wird der SiGeKo erst mit Beginn oder sogar während der Bauausführung beauftragt. Der Gesetzgeber stellt jedoch höhere Anforderungen.
Die Baustellenverordnung ergänzt das Deutsche Arbeitsschutzrecht und nimmt den Bauherrn, als Veranlasser eines Bauvorhabens, in die Pflicht, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz zu veranlassen.