Die neue Arbeitsstättenverordnung

Die neue Arbeitsstättenverordnung

Nach langem Hin und Her ist die neue Arbeitsstättenverordnung am 3. Dezember 2016 in Kraft getreten. Die reformierte Verordnung integriert die bislang gesonderte Bildschirmarbeitsverordnung. Die Bildschirmarbeitsverordnung wurde außer Kraft gesetzt.

Die Änderungen im Einzelnen:

Telearbeitsplätze

Bislang fehlten feste Vorgaben und Maßstäbe für die Einrichtung und Betrieb des Telearbeitsplatzes. In der novellierten Arbeitsstättenverordnung werden die Anwendungsbereiche für Telearbeitsplätze festgelegt. Da der Arbeitgeber nur begrenzte Rechte und Möglichkeiten hat, die Arbeitsumgebung im Privatbereich zu beeinflussen, wird der Anwendungsbereich im Wesentlichen auf Bildschirmarbeitsplätze beschränkt. Mit Einfügung der neuen Abschnitte wird gleichzeitig klargestellt, dass die beruflich bedingte „mobile Arbeit“, z.B. das gelegentliche Arbeiten von zuhause oder während der Reisetätigkeit, nicht der ArbStättV unterliegt.

Arbeitsschutz-Unterweisung

Neu aufgenommen in die Arbeitsstättenverordnung wurden die Erläuterungen, über welche Gefährdungen die Beschäftigten unterwiesen werden müssen (z.B. Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwege und Notausgänge). Auch finden sich hier Regelungen über die Häufigkeit der Unterweisungen.

Psychische Belastungen

Die Ergänzung des §3 zur Gefährdungsbeurteilung konkretisiert die Berücksichtigung der physischen und psychischen Belastungen bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Durch die Übernahme der Bildschirmarbeitsverordnung können ergonomische und psychische Aspekte der Bildschirmarbeit bereits beim Einrichten und Betreiben umfassend berücksichtigt werden (z.B. Belastungen und Beeinträchtigungen der Beschäftigten durch störende Geräusche oder Lärm, ungeeignete Beleuchtung oder ergonomische Mängel am Arbeitsplatz etc.)

Sichtverbindung aus Arbeitsräumen nach außen

Der überarbeitete Abschnitt definiert die Verpflichtungen des Arbeitgebers bezüglich der Sichtverbindungen aus Arbeitsräumen nach außen und der Beleuchtung mit Tageslicht und listet davon ausgenommene Bereiche auf.

Die neue Arbeitsstättenverordnung kann im Internet unter

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.pdf

heruntergeladen werden.

 

Verena Schloemer, Mplus GmbH