Mutterschutz

In Deutschland wird der Mutterschutz durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Ziel ist es den Schutz der Mutter und des Kindes vor schädlichen chemischen, biologischen und physikalischen Einflüssen zu gewährleisten.

Nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft hat der Arbeitgeber diese der zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu melden und unter Einbeziehung des Betriebsarztes eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

In Deutschland wird der Mutterschutz durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Ziel ist es den Schutz der Mutter und des Kindes vor schädlichen chemischen, biologischen und physikalischen Einflüssen zu gewährleisten.

Nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft hat der Arbeitgeber diese der zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu melden und unter Einbeziehung des Betriebsarztes eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.