Löschtraining

Der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ist zu üben (vgl. § 22,2 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“).

Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sind im Betrieb geeignete Löschmittel in ausreichender Menge / Anzahl vorzuhalten. Bei den Löschtrainings ist zwischen dem theoretischen und dem praktischen Teil dieser Übungen zu unterscheiden. In der Theorie soll vermittelt werden

  • welche Löschmittel im konkreten Anwendungsfall zu benutzen (bzw. nicht zu benutzen) sind
  • welche Grenzen ein Einsatz der Feuerlöscher vor Ort hat (Unterscheidung zwischen Entstehungs- und Vollbrand)
  • dass grundsätzlich, auch bei eigenem Löschversuch die Feuerwehr zu alarmieren ist

Im praktischen Teil werden Kenntnisse darüber vermittelt, wie Entstehungsbrände unterschiedlicher Art zu löschen sind. Dabei spielt die Löschtaktik eine wichtige Rolle. Das Löschen mit mehreren Löschern zeitgleich ist dem Löschen nacheinander vorzuziehen. Der einzuhaltende Sicherheitsabstand zum Feuer ist ausreichend groß zu halten, der Angriff erfolgt immer in Windrichtung.