Grundbetreuung

Die Grundbetreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit wird durch die DGUV Vorschrift 2 geregelt. Betriebe werden Branchenspezifisch in drei Gruppen eingeteilt, die das jeweilige Unfallrisiko wiederspiegeln. Je nach Gruppe beträgt die Grundbetreuung 0,5, 1,5 oder 2,5 Stunden por Mitarbeiter und Jahr. Die Grundbetreuung wird unter Betriebsarzt und FaSi aufgeteilt, wobei der Mindestanteil für beide 20% beträgt.