DGUV Vorschrift 2

In erster Linie ermöglicht das neue Regelwerk jedem Betrieb eine bedarfsgerechte und individuelle Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt. Wo bisher Unternehmen den starren Zeit-Vorgaben ihrer jeweiligen Unfallversicherer unterworfen waren, öffnet sich nun der Weg zu mehr Eigenverantwortung und Mitbestimmung seitens der Arbeitgeber.

Wesentlich ist dabei das neue Konzept der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten. Diese wird von nun an in eine Grund- und eine betriebsspezifische Betreuung unterschieden. Für die Grundbetreuung werden die Einsatzzeiten mittels einer Formel errechnet, die sich aus der Anzahl der Mitarbeiter und der Einstufung in eine Gefährdungsgruppe ergibt.

Für die Ermittlung des Umfangs der betriebsspezifischen Betreuung ist die Gefährdungsbeurteilung maßgeblich. Anhand dieser müssen sich die Beteiligten aktiv mit den vorliegenden Gefährdungen auseinandersetzen und die erforderlichen Einsatzzeiten miteinander abstimmen.

Auch für kleinere Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern ist die DGUV Vorschrift 2 von Bedeutung. Hier wird zwischen dem Unternehmermodell und der Regelbetreuung unterschieden.

Neben dem Ziel, jedem Unternehmen seinen maßgeschneiderten Arbeitsschutz zu ermöglichen, steckt hinter dieser Reform eine weitere Absicht: Durch die Orientierung am tatsächlichen Betreuungsbedarf rücken die Inhalte des Arbeitschutzes stärker in den Vordergrund. Ein positiver Effekt ganz im Sinne unserer Philosophie: mehr Qualität im Arbeitsschutz – mehr Erfolg für Ihr Unternehmen.

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Bei Mplus sind Sie gut aufgehoben! Wir lotsen Sie sicher durch die Reform. Nehmen Sie Kontakt mit unserem Vertriebsteam auf, für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung.