Betriebsspezifische Betreuung

Die Betriebsspezifische Betreuung umfasst alle Leistungen, die über die Grundbetreuung hinausgehen.

Der Unternehmer ist durch die DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, unter Einbeziehung der Personalvertretung, dauerhafte oder anlassbezogene Aktivitäten zusätzlich zur Grundbetreuung zu ermitteln und festzulegen.