Rekordabbruch in Leverkusen – von 122 m auf 0 m in innovativer Rückbautechnik

Der von unserem Geschäftsführer, Dipl.-Ing. Carsten Kuschel in Zusammenarbeiten mit Dipl.-Ing. Frank Sieker beim diesjährigen Bundeskoordinatorentag in Berlin gehaltene Vortrag, über den Rückbau des Bayer Hochhauses in Leverkusen, erhielt ein sehr positives Feedback der Fachwelt.
Das 1963 zum 100-jährigen Jubiläum der Farbenwerke Bayer AG fertiggestellte Hochhaus in Leverkusen wurde im Jahr 2012 zurückgebaut. Mit 122 m war das von den Architekten Hentrich, Petschnigg & Partner entworfene Gebäude bis 1972 das höchste Verwaltungsgebäude in Deutschland.

Der Bauherr bestellte bereits frühzeitig in der Planungsphase einen Koordinator gemäß Baustellenverordnung. Dieser gewährleistete die sicherheitstechnische Beratung bei der Ausschreibung und formulierte Schutzziele und Mindestmaßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz, die dann in Form von Vorbemerkungen und Positionen für die Bieter erkennbar und kalkulierbar waren.

Nach Beauftragung des Abbruchunternehmens wurden in der Planung der Ausführung innerhalb von 6 Monaten die Grundsteine für einen reibungslosen und sicheren Bauablauf gelegt. Mit innovativer Rückbautechnik und professioneller Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz konnte ein optimierter Rückbau in 9 Monaten Bauzeit ohne meldepflichtige Unfälle gewährleistet werden.

Aufgrund der Komplexität des Projektes und den damit verbundenen hohen Sicherheitsanforderungen, ergab sich für die ausführende Firma ein überdurchschnittlich hoher Bedarf für sicherheitstechnische Beratung. Daher wurde für dieses Projekt ein leitender Sicherheitsingenieur eingesetzt, der sowohl in der Planung der Ausführung als auch für die Ausführungsphase den Unternehmer unterstütze und ein Bindeglied zum Koordinator des Bauherrn darstellte.

Das erfolgreich durchgeführte Rückbauprojekt zeigt, dass mit einer optimierten Planungsphase unter Berücksichtigung von Sicherheit und Gesundheitsschutz die Grundsteine für einen reibungslosen Bauablauf gelegt werden können.

Deshalb ist es aufgrund der wesentlichen Auswirkungen der Planung auf die Ausführung von Bauvorhaben sowie aufgrund der komplexen Zusammenhänge zwischen den am Bau Beteiligten erforderlich, dass auch der Bauherr diese allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes bei der Planung der Ausführung von Bauvorhaben berücksichtigt.

„Die Kunst der Planung besteht darin, den Schwierigkeiten der Ausführung zuvorzukommen.“

(Marquis de Vauvenargues, 1715 – 1747)