SiGeKo, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Die Baustellenverordnung verpflichtet Bauherren einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zu bestellen, sobald mehrere Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden.

Die Aufgaben des SiGeKo werden in der RAB 30 beschrieben und umfassen unteranderem die Feststellung möglicher wechselseitiger Gefährdungen verschiedener Gewerke, das Aufzeigen und Überprüfung der Einhaltung von Möglichkeiten der Vermeidung von Gefährdung sowie die Erstellung des SiGe-Plans (siehe SiGe-Plan), der Baustellenordnung und der Baumerkmalsakte (=> siehe Baumerkmalsakte).

Unsere erfahrenen und hervorragend ausgebildeten Koordinatoren (SiGeKo) helfen Ihnen dabei, eine rechtssichere und praxisnahe Umsetzung der Baustellenverordnung zu gewährleisten.