Baustellenverordnung

Durch die Baustellenverordnung wird die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in deutsches Recht umgesetzt.

Die BaustellV verpflichtet den Bauherrn zur Bestellung eines Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordinators, zur Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage sowie zur Vorankündigung bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde.