Prüfung PSA gegen Absturz

Prüfungen von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) (Details zu 6.3)

Der Unternehmer ist gem. BetrSichV und DGUV Grundsatz 312-906 dafür verantwortlich, dass PSA gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens aber einmal jährlich geprüft wird.

Die erforderlichen regelmäßigen Prüfungen (mind. einmal jährlich) sind angemessen zu dokumentieren, um rechtskonform den Arbeitgeberpflichten nachzukommen. Diese Prüfungen durch eine befähigte Person (mit schriftlicher Beauftragung) ist zwingend erforderlich, ersetzt dabei jedoch nicht eine darüber hinaus notwendige Sichtprüfung der PSA gegen Absturz vor jedem Einsatz (inkl. Überwachung während des Gebrauchs) durch die Benutzer.

Außerdem sind Prüfungen durch befähigte Personen (ehemals als Sachkundige bezeichnet) nach besonderen Ereignissen, die schädigende Auswirkungen haben können, vorgeschrieben

Von befähigten Personen zur Prüfung von PSA gegen Absturz wird erwartet, dass sie umfassende Kenntnisse über den Einsatz und den Umgang mit PSA gegen Absturz besitzen und nachweisen können. Als Grundlage kann hier die Technische Regel TRBS 1203 „Befähigte Personen“ herangezogen werden.

Wesentliche Grundlage für die regelmäßige Prüfung sind die von den Herstellern zu den einzelnen Produkten gegebenen Prüfkriterien (Prüflisten) sowie das Ergebnis der  Gefährdungsbeurteilung und die entsprechenden Vorschriften des Staates (BetrSichV) und der Unfallversicherungsträger (DGUV Grundsatz 312-906). Bei PSA gegen Absturz handelt es sich um PSA der Kategorie III, Schutzausrüstungen, die vor irreversiblen Körperschäden (bis hin zum Tod) schützen. Besondere Sorgfalt bei der Prüfung und deren Dokumentation ist daher zwingend erforderlich.

Auf der Grundlage ihrer Kenntnisse beurteilt die befähigte Person die einzelnen Systeme und Systembestandteile und legt die erforderlichen Maßnahmen zur Weiterbenutzung, Instandsetzung oder Aussonderung fest.

Befähigte Personen zur Prüfung von PS gegen Absturz können entsprechend dem DGUV-Grundsatz 312-906 produktübergreifend persönliche Absturzschutzausrüstungen prüfen, auf Herstelleranforderungen gem. den jeweiligen Betriebsanleitungen ist zu achten.

Besondere Qualifikationen sind erforderlich zur Prüfung von Höhensicherungsgeräten, Geräten zur Rettung von Personen oder auch Ausrüstungsteile für den Steigschutz sowie Anschlagpunkte.

Die Mplus Management GmbH beschäftigt Befähigte Personen zur Prüfung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen und bietet die Beratung zu deren und deren sachkundige Prüfung an. Die Prüfung wird dem Stand der Technik entsprechend durchgeführt und rechtskonform dokumentiert, so dass alle behördliche Vorgaben und die Schutzmaßnahmen aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung eingehalten werden.