TRGS

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (ASG) erarbeitet und fortgeschrieben. Sie konkretisieren die Gefahrstoffverordnung.

Die TRGS erscheinen in neun Reihen, die Inhaltlich unterteilt sind:

001 – 099: Allgemeines, Aufbau und Beachtung

100 – 199: Begriffsbestimmungen

200 – 299: Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen

300 – 399: Arbeitsmedizinische Vorsorge

400 – 499: Gefährdungsbeurteilung

500 – 599: Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

600 – 699: Ersatzstoffe und Ersatzverfahren

700 – 899: Brand- und Explosionsschutz

900 – 999: Grenzwerte, Einstufungen, Begründungen und weiter Beschlüsse des AGS