Sicherheitsbeauftragter

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte zu benennen. DieSicherheitsbeauftragten unterstützen den Unternehmer bei

seinen Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und

arbeitsbedingten Erkrankungen, insbesondere mit Blick auf Vorhandenseinund Einsatz von Schutzeinrichtungen und PersönlicherSchutzausrüstung. Darüber hinaus wirken Sicherheitsbeauftragtebei Unterweisungen und Motivation von Mitarbeiternzu sicherem und gesundheitsförderndem Verhalten mit.

Die Position des Sicherheitsbeauftragten führt keine rechtliche Verantwortung mit. Der Sicherheitsbeauftragte soll als Vermittler zwischen Arbeitnehmern und Unternehmer fungieren und vertrauensvoller Ansprechpartner für arbeitsschutztechnische Belange sein.

Weitere Informationen zur Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten erhalten Sie im Seminarangebot der Mplus-Akademie.