Prüfung von Regalanlagen

Beschädigungen an Regaleinrichtungen können zum Einsturz und damit zu erheblichen Personen- und Sachschäden führen.

Durch regelmäßige Prüfungen der Regalanlagen und Lagereinrichtungen können Schäden und Gefahren im Vorfeld erkannt und beseitigt werden.

Regalanlagen gelten als „Arbeitsmittel“ nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß § 10 BetrSichV müssen sie somit in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

Die europäische Norm DIN EN 15635, die seit August 2009 gilt, legt Umfang und Ablauf der Prüfungen fest.