Pflichten des Unternehmers

Laut VBG:

Pflichten des Unternehmers :

– Unfälle und Gesundheitsgefährdungen verhüten,

– den Arbeitsschutz bei allen Tätigkeiten und auf jeder Führungsebene zu organisieren, zu beachten und zu kontrollieren,

– Mitarbeiter zu informieren und zu unterweisen,

– bestehende Arbeitsbedingungen ständig zu überprüfen und zu verbessern,

– die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen,

– die Mitwirkung aller Beschäftigten sicherzustellen

Pflichten der Beschäftigten:

– Einhaltung von Anweisungen und Schutzmaßnahmen,

– Meldung erkennbarer Gefahren,

– Unterstützung bei der Durchführung von Schutzmaßnahmen,

– sachgerechte Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen,

beachten von Zutritts- und Aufenthaltsverboten.