Lastenhandhabungsverordnung

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (LasthandhabV) regelt das Heben, Tragen, Ziehen, Schieben bei der Arbeit, die eine Gefährdung der Beschäftigten, insbesondere im Bereich der Lendenwirbelsäule, mit sich bringen.

Grundsätzlich gilt, dass solche Handlungen durch technische und organisatorische Maßnahmen zu vermeiden sind.

Ist dies nicht möglich, so muss der Arbeitgeber mit Hilfe verschiedener Methoden die Belastung beurteilen und hat Sorge zu tragen, dass die Tätigkeit möglichst sicher und mit geringster Gesundheitsgefährdung durchgeführt wird.