Immissionsschutzbeauftragter

Ein Immissionsschutzbeauftragter muss nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Betreiben überwachungsbedürftiger, emissionenverursachenden Anlagen bestellt werden. Auch Betreiber nicht überwachungsbedürftiger Anlagen können in Außnahmefällen zur Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten verpflichtet werden. DerImmissionsschutzbeauftragte berät das Unternehmen in allen Fragen des Immissionsschutzes, überwacht die Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben, entwickelt Vorschläge zur Verminderung von Emissionen, informiert und schult die Mitarbeiter, und erstattet der Unternehmensleitung jährlich Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.