Gewässerschutzbeauftragter

Die Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten ist durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt. Gewässerschutzbeauftragte wachen in Betrieben darüber, das Vorschriften, Bestimmungen und Anordnungen, den Gewässerschutz betreffend, eingehalten werden. Zudem beraten sie die Betriebsangehörigen und unterstützen den Unternehmer bei Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die den Abwasseranfall reduzieren.