Ersthelfer

Bei betrieblichen Ersthelfern handelt es sich um Mitarbeiter, die über eine erweiterte Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen und in der Lage sind, bei Unfall und Krankheit Erste-Hilfe zu leisten.

Die Anzahl der Ersthelfer wird durch die DGUV Vorschrift 1 (§26) vorgeschrieben und richtet sich nach Größe und Unfallrisiko des Betriebs.

Bei 2 bis 20 anwesenden Mitarbeitern muss mindestens ein Ersthelfer vor Ort sein, bei mehr als 20 anwesenden Mitarbeitern gilt: in Verwaltung- und Handelsbetrieben müssen 5% der Mitarbeiter, in allen anderen Betrieben mind. 10% der Mitarbeiter ausgebildete Ersthelfer sein.