CLP – Verordnung

CLP steht für classification, labellingandpackagingofsubstancesandmixtures. Bei der CLP-Verordnung handelt es sich um die europäische Harmonisierung der Einstufung sowie der Vorschriften für Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Die wichtigsten Änderungen sind:

-neue Piktogramme und Signalwörter

– neue Kriterien zur Einstufung von Stoffen und Gemischen

– neue Gefahren- und Sicherheitshinweise

– 28 Gefahrenklassen, die nach physikalischen, Gesundheits- und Umweltgefahren unterteilt werden.

Die Übergangsfrist für Stoffe lief am 01.12.2010 aus, für Gemische endet sie am 01.06.2015.