Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften bestehen in Deutschland seit der 1849 unter Bismarck eingeführten Sozialversicherung.

Aufgabe der Berufsgenossenschaften ist die Verhütung von Arbeitsunfällen und -krankheiten. Dies leisten sie vor allem durch Präventionsmaßnahmen, wie Beratung ihrer Mitgliedsunternehmen und Erlassen der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Die Umsetzung und Einhaltung dieser Vorschriften werden durch technische Aufsichtspersonen kontrolliert.

Zudem leisten sie finanzielle Entschädigung bei Arbeitsunfällen und -krankheiten und erstatten gegebenenfalls Renten im Falle einer Arbeitsunfähigkeit.

Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich durch die Beiträge ihrer Mitgliedsunternehmen.