Abfallbeauftragter

Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen und Anlagen, in denen regelmäßig gefährliche Stoffe anfallen sind durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet, Abfallbeauftragte zu bestellen.

Abfallbeauftragte beraten den Betreiber und die Betriebsangehörigen hinsichtlich der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung. Zudem überwachen sie den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung bis zur Verwertung oder Beseitigung und entwickeln Strategien zur Abfallvermeidung.