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PSA – die neue Verordnung ist in Kraft getreten!

Am 20.04.2016 ist die neue PSA-Verordnung in Kraft getreten. Sie ersetzt die PSA-Richtlinie (Richtlinie 89/686/EWG über persönliche Schutzausrüstungen) und trägt die offizielle Bezeichnung „Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG“. Die Verordnung gilt direkt für alle EU-Mitgliedsstaaten und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.

Während der Übergangszeit von zwei Jahren bis 2018 haben Hersteller, Behörden und Zertifizierungsstellen Gelegenheit, sich auf die Änderungen vorzubereiten.

Die wichtigsten Änderungen sind wie folgt:

In der Verordnung werden die PSA-Produkte entsprechend der Prüfanforderungen in Kategorien eingeteilt. Diese Einstufung wurde in der neuen PSA-Verordnung verändert. Desweiteren muss nun jedem einzelnen Produkt eine Konformitätserklärung beigefügt werden. Auch Händler und Importeure müssen entsprechende Prüfbescheinigungen bei den von Ihnen gehandelten PSA-Produkten aufweisen. Zertifikate von EU-Baumusterprüfungen werden nur noch für längstens 5 Jahre ausgestellt.

Ergänzt werden soll die PSA-Verordnung durch einen Leitfaden, dies hat die EU-Kommission bereits angekündigt.

 

Link zur neuen PSA-Verordnung:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0425&from=DE&src=asp-cu&typ=pdf&cid=4933