mplus-datenschutz

Datenschutz = Daten – Schutz?

Neues zum Datenschutz  – Was ändert sich ab Mai 2018?

Die neue EU –Datenschutzgrundverordnung ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union derselbe Datenschutzstandard besteht.

Das bedeutet, dass alle in der EU ansässigen Unternehmen insbesondere die Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern in jeglicher Form verarbeiten, sich ab sofort streng daran halten und ihre Arbeitsabläufe an die neue Rechtsanlage anpassen müssen.

Die gesetzliche Neuerscheinung legt den Unternehmen umfangreiche Pflichten auf und ist meist mit erheblichen Aufwand und Kosten verbunden. Sie soll dazu führen, dass jeder Erhebung von Daten  mehr Transparenz und Verständlichkeit zu Grunde liegt. Jedem Unternehmen obliegt es dabei offen zu legen, für welchen konkreten Zweck die persönlichen Daten erhoben und wie sie  gegebenen Falles weiter verwendet  werden.

Künftig müssen Unternehmer nachweisen können, dass die Datenspeicherung nur mit ausdrücklicher Zustimmung ihrer Kunden erfolgt ist. Darüber hinaus darf die Zustimmung zur Verwendung der Daten ausschließlich zweckgebunden erfolgen: fehlt zum Beispiel eine klare Einwilligung des Adressaten, dürfen an ihm keine Werbemails  oder auch Newsletter versendet werden. Ausgeschlossen hiervon, sind Daten die der Vertragserfüllung dienen und zur Vertragserfüllung zweier Parteien erhoben werden müssen.

Bei Nichtbeachtung und Verstößen drohen den Unternehmen mitunter hohe Bußgelder.

Grundsätzlich wird seitens des Gesetzgebers erwartet, dass der novellierte Datenschutz zukünftig von den Unternehmen ebenso pflichtbewusst umgesetzt wird wie – mittlerweile – der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Beratung und Informationen für die Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung in den betrieblichen Alltag bieten die Ansprechpartner von Datenschutzbehörden (Landesbeauftragten für Datenschutz) und  der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) an. Auf den dazugehörigen Internetseiten sind zahlreiche Beispiele, Musterformulare, Checklisten zum neuen Datenschutzrecht sowie die Antworten auf  praxisrelevanten Fragen veröffentlicht.

Die Mplus GmbH arbeiten zu diesem Thema mit einer Rechtsanwaltskanzlei zusammen und ist perfekt auf die Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung vorbereitet.

Für Sie. Für uns. Für ein gutes und zielführendes Miteinander.

Ihre Mplus GmbH