• Der neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Corona-Arbeitsschutzverordnung angepasst

Die bundesweite Notbremse endete zum 30. Juni. Unternehmen sind nun nicht mehr verpflichtet, ihren Beschäftigten Homeoffice anzubieten. Natürlich können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten weiterhin freiwillig das Arbeiten im Home-Office ermöglichen, um sie bestmöglich vor einer Infektion zu schützen.

Allerdings bleibt die Verpflichtung bestehen, allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- oder Schnelltests anzubieten, grundsätzlich mindestens zweimal pro Woche.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Anpassung und Aktualisierung der erforderlichen Arbeitsschutzdokumente, zögern Sie nicht uns anzusprechen.