SiGe-Koordination
Seit Juni 1998 koordinieren wir erfolgreich „Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Mittlerweile hat die Mplus GmbH in Deutschland mehr als 1000 Bauvorhaben jeglicher Art und Größe als SiGeKo betreut. Das Gesamtbauvolumen, welches unsere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren mittlerweile erfolgreich koordiniert haben, beziffert sich auf fast 10 Milliarden Euro! Die Globalisierung macht selbst vor „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ nicht halt, so dass auch Projekte in Litauen oder den Niederlanden von unseren Ingenieuren sicherheits-technisch begleitet werden oder ausländische Firmen in Deutschland unsere Beratung in Anspruch nehmen.
Um das Ziel der Baustellenverordnung, die wesentliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf der Baustelle, wirkungsvoll umzusetzen, muss der Bauherr seinen Verpflichtungen frühzeitig nachkommen und bereits in der Planung die Grundlagen für einen reibungslosen und sicheren Bauablauf schaffen.
Unsere erfahrenen und hervorragend ausgebildeten Koordinatoren (SiGeKo) helfen Ihnen dabei, eine rechtssichere und praxisnahe Umsetzung der Baustellenverordnung zu gewährleisten.
Neue Bauherrnpflichten
Die Baustellenverordnung ergänzt das Deutsche Arbeitsschutzrecht und nimmt den Bauherr, als Veranlasser eines Bauvorhabens, in die Pflicht, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz umzusetzen.
Keinesfalls werden dadurch die Arbeitgeber von ihren bisherigen Pflichten bzw. Verantwortungen bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz entlastet.
Die neuen Pflichten des Bauherrn beginnen bereits in der Planung der Ausführung des Bauvorhabens und reichen bis in die Betriebsphase des Bauvorhabens:
- Ankündigung des Vorhabens bei der zuständigen Aufsichtsbehörde bei größeren Baustellen (In den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, meist Bezirksregierung oder Gewerbeaufsicht).
- Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens.
- Bestellung eines Koordinators, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.
- Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei größeren Baustellen, die eine Vorankündigung und einen Koordinator benötigen und (oder) bei besonders gefährlichen Arbeiten.
- Zusammenstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.
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