SiGe-Koordination

Bestellung eines Koordinators, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.

3.2.4 Der Bauherr muss für Baustellen, auf denen absehbar ist, dass Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen oder bei komplexeren Bauvorhaben mehrere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren bestellen. Da der Koordinator auch Aufgaben in der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat, muss die Bestellung so rechtzeitig erfolgen, dass diese Aufgaben in ausreichender Form erledigt werden können. Der Bauherr oder ein von ihm beauftragter „verantwortlicher Dritter“ kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen, sofern er über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt (siehe Regel für Arbeitsschutz auf Baustellen, RAB 30).

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